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Riester-Rente


Die nach Walter Riester im Jahre 2002 eingeführte staatlich geförderte Altersvorsorge war der erste Schritt vom Umlageverfahren in die kapitalgedeckten Modelle. Das Solidarsystem muss unterstützt werden. Nur so ist Ihre Rente sicher. 

Bei der Riester-Rente handelt es sich um Sparvorgänge, die jeder Rentenversicherungspflichtige aus eigenem Einkommen bezahlt und auf die eigenen Sparbeiträge Zulagen bzw. Steuervergünstigungen vom Staat erhält.  

Vorgesehen ist, dass vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens, max. EUR 2.100 im Jahr, in einen staatlich geförderten Sparvertrag einbezahlt werden. Auf Antrag erhält jeder Sparer eine sogenannte Grundzulage in Höhe von EUR 154 vom Staat. Für jedes Kind gibt es EUR 185 (für nach dem 01.01.2008 Geborene sogar EUR 300) extra. Bei der Einkommensteuererklärung wird dann vom Finanzamt geprüft, ob die Zulage oder ein evtl. Steuervorteil besser für die Sparer ist. So kann es noch zu einer Steuerrückvergütung führen. 

Geringverdiener mit Kindern erreichen so Förderquoten bis zu 90 und mehr Prozent. Spitzenverdiener bekommen staatliche Zuschüsse in Höhe vom Spitzensteuersatz.  

Die Riester-Rente ist derzeit das beste „Steuersparmodell“ ohne jedes Risiko. Vom Gesetz her sind die einbezahlten Beiträge gesichert. Je nach Tarif des Anbieters zusätzlich noch eine Grundverzinsung. Im Gegensatz zur Basisrente sind Riester-Renten während der Ansparphase auch vererbbar.  

Aus folgenden Modellen kann gewählt werden: Rentenversicherung (klassisch und fondsgebunden), Banksparvertrag, Fondssparplan, Bausparen und direkte Darlehenstilgung.

Welches Modell für Sie das richtige ist und wie hoch Ihre Einzahlung sein sollte, um die optimale Förderquote zu erzielen, werden wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch aufzeigen.